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Bilkay Öney: Mehr Muslime in Diakonie und Caritas

(AG WELT) Baden-Württembergs Ministerin für Integration, Bilkay Öney (SPD), wirbt für mehr Muslime im christlichen Sozialdienst.

Diakonie und Caritas sollen nach Ansicht der aus der Türkei stammenden Integrationsministerin ihre Türen für andersgläubige Migranten öffnen. Dass die christlichen Sozialdienste meist nur Christen einstellten, bezeichnet Öney als “gravierendes Problem”.

Nach Angaben der Ludwigsburger Kreiszeitung beschäftigt die Diakonische Bezirksstelle Ludwigsburg eine Muslimin. Dies sei, so der Geschäftsführer Martin Strecker, eine Ausnahme, die er für richtig halte. Und er betont: „Ich halte es auch für richtig, dass es eine Ausnahme bleibt.“ Würden mehr Muslime in den evangelischen Sozialdienst übernommen, “würde der Kern der Diakonie aufgegeben” so Strecker. Diakonie sei kirchliches Handeln, bei dem es auch um den “Verkündigungsaspekt” gehe.

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Mit Gottvertrauen Bildung bauen (Familie Dudek)

 

 

Über 32 000 Protest-E-Mails gegen staatliche Sexualerziehung

 

Über 32 000 Protest-E-Mails gegen die staatliche Sexualisierung der Kindheit haben die Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus bereits erreicht. Das ist ein großartiger Start in die zweite Runde unserer Aktion!

Jetzt heißt es dranbleiben. Denn es geht um viel. Es geht um die Seelen unserer Kinder und um die Erziehungshoheit der Eltern. Beide sind akut gefährdet durch staatliche Übergriffe in einem der sensibelsten Bereiche überhaupt, bei der Wissens- und Wertevermittlung zur menschlichen Sexualität. Es ist alle Anstrengung wert, die staatlichen Stellen hier in ihre Schranken zu weisen. Auf Abgeordneten-Check.de haben wir Bürger jetzt die Gelegenheit dazu.

Schreiben Sie hier mit 1 Klick 10 unentschiedene Berliner Abgeordnete an

Die Antworten, die uns seit dem Start der zweiten Phase unserer AbgeordnetenCheck-Initiative vor allem aus der SPD und der Linken erreicht haben, sind teilweise erschreckend. So teilte die Linken-Abgeordnete Marion Platta mit, sie halte unsere Initiative für „nicht zeitgemäß“ und wünscht ausdrücklich, daß wir „keinen Erfolg“ damit haben. Mit dergleichen Aussagen lässt nicht nur Frau Platta ein demonstratives Desinteresse am grundgesetzlich geschützten Erziehungsrecht der Eltern und am Recht der Kinder auf Respektierung ihres natürlichen Schamgefühls erkennen.

Damals zu blasphemischer Film heute erlaubt

Vor 23 Jahren wurde der Film "Visions of Ecstasy" in Großbritannien verboten, weil er als zu blasphemisch galt – heute kann man sich ihn ansehen. Der Kurzfilm war der einzige je in England wegen Blasphemie verbotene Film.

Der 19 Minuten lange Film des Künstlers Nigel Wingrove enthält eine Szene, in der Jesus am Kreuz von einer Frau verführt wird. Die britische Behörde "British Board of Film Classification" (BBFC) stufte ihn 1996 als blasphemisch ein und setzte ihn auf den Index. Bei der Frau soll es sich um die christliche Mystikerin Teresa von Ávila handeln, die im 16. Jahrhundert lebte, berichtete die Behörde.

Der Verleiher des Films wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um klären zu lassen, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung höher einzuschätzen sei als das Gesetz zum Schutze vor Blasphemie. Laut einem Gesetz aus dem Jahr 1984 mit dem Namen "Video Recordings Act 1984" waren in England Filme verboten, deren Inhalt zu anstößig ist. Im Jahr 2009 stellte die Europäische Kommission fest, dass das Gesetz nicht mit ihren Regeln vereinbar sei. Im Jahr 2008 schaffte das britische House of Lords das Gesetz gegen Gotteslästerung ab.

USA: Zwangsabtreibung sorgt für Empörung

Im US-Staat Massachusetts wurde eine 32jährige Frau zur Abtreibung und Sterilisation gezwungen, so das wöchentliche Mitteilungsblatt des „Population Research Council“ vom 25. Januar 2012. Mary Moe, so der Name der Betroffenen, leidet an Schizophrenie und ist manisch-depressiv (Bipolare Störung). Da man sich dsehalb um das Wohl des Kindes Sorgen machte, empfohlen die Ärzte eine Abtreibung, der die Eltern zustimmten. Mary Moe wollte das Kind behalten. Sie ist katholisch und gegen Abtreibung.

Gesundheitsexperten warnen vor Yoga

(AG WELT) Wissenschaftler und Ärzte warnen vor gesundheitlichen Schäden beim YOGA. Wie ZEIT ONLINE am 30. Januar berichtet, praktizieren drei Millionen Deutsche Übungen wie “Asanas”, die “eine Harmonie von Atem und Bewegung herstellen sollen”. In den USA seien es 20 Millionen Menschen, die das Hatha-Yoga ausüben, 16 Millionen mehr als noch vor zehn Jahren.

Doch Yoga könne, so Gesundheitsexperten in einem Artikel in der New York Times, den menschlichen Körper ruinieren. Wie der österreichische KURIER schreibt, spreche man von gebrochenen Rippen, kaputten Hüftgelenken, Rückenschmerzen und schwerwiegenden neurologischen Schäden, die durch falsches oder zu exzessives Praktizieren der „Asanas“ genannten Übungen aufgetreten seien.

Im Gedenken an die Abgetriebenen

 

Quelle: Facebook

 

Superbowl: Streit um Fernsehspot gegen Abtreibung

In den USA wird um einen Fernsehspot gegen Abtreibung gestritten, der am Sonntag während des «Superbowls» gesendet werden soll. Abtreibungsgegner Randall Terry, Gründer des Verbandes «Operation Rescue», hat nach Informationen auf seiner Interseite für das Endspiel der Nationalen Footballliga bereits Sendezeit in elf Städten gekauft, darunter Oklahoma City, Tulsa und Minneapolis. Finanziert wird die Kampagne mit Spenden.

In dem 30 Sekunden langen Spot sollen Fotos von angeblich abgetriebenen Föten gezeigt werden. Abtreibung sei Mord, und «der Himmel» werde Amerika «richten», heißt es darin.

Gelsenkirchen: Einschulung in der Moschee

„In Gelsenkirchen ist von der Stadtverwaltung endlich einmal offen und ehrlich ausgesprochen worden, dass ein Stück Deutschland abgeschafft worden ist.“, kommentierte der PRO-NRW-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Gelsenkirchen, Kevin Hauer, die Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des sozialdemokratischen Stadtverordneten Albert Ude.

Dieser hatte sich erkundigt, warum der Einführungsgottesdienst an der Gemeinschaftsgrundschule Martinsschule in einer Moschee durchgeführt worden sei. Hauer bezeichnete diese Praxis als nicht hinzunehmen. Sie verstoße im Übrigen gegen das Schulgesetz. Seine Fraktion erwäge deshalb rechtliche Schritte in dieser Sache. In der Antwort der Verwaltung heißt es wörtlich, dass man die Einladung zum Einschulungsgottesdienst in die Moschee gern angenommen habe, „zumal die für den Religionsunterricht angemeldeten christlichen Kinder für einen eigenen Gottesdienst nicht ausreichten.“

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