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Grüne fordern Entschädigung Homosexueller

Magnus-Hirschfeld-Stiftung soll Steuergelder erhalten, um Entschädigungen auszuzahlen

(MEDRUM) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, um Homosexuelle zu entschädigen, die nach 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden sind. Diese Forderung stellte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in einem Antrag, den sie am 08.12.10 in den Bundestag einbrachten.

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung all der Bürger vorsieht, die nach 1945 in Deutschland aufgrund einer Strafbestimmung gegen homosexuelle Handlungen verurteilt worden sind. In ihrem Antrag (17/4042) bemerkt die Fraktion, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe diese Praxis in einem Urteil als menschenrechtswidrig bezeichnet.

Die Grünen fordern, die entsprechenden Urteile aufzuheben. Vorzusehen sei des Weiteren eine Regelung zur teilweisen Aufhebung von Urteilen, sofern die homosexuellen Handlungen nicht der einzige Grund für die Verurteilung waren. Die Entschädigungen sollten mindestens den Umfang haben, wie sie im Gesetz für die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen seien. Die Grünen verlangen, daß die "Magnus-Hirschfeld-Stiftung" mit der Organisation und Auszahlung der Entschädigung beauftragt wird. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung wurde 1918 von Dr. Magnus Hirschfeld gegründet. Homosexuelle Handlungen waren im Deutschen Reich unter Strafe gestellt. Im Strafgesetzbuch von 1871, § 175 StGB, hieß es: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts, oder von Menschen mit Tieren verübt wird, ist mit Gefängnis bis zu zwei Jahren zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden." Die Hirschfeld-Stiftung sollte dem Zweck dienen, die Erforschung das gesamte Sexualleben, insbesonders auch seiner Varianten, Störungen und Anomalien, zu fördern und wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu verbreiten.

Im jetzigen Antrag, datiert vom 30.11.2010, wird an erster Stelle der Abgeordnete Volker Beck (Köln) genannt. Desweiteren sind die folgenden Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgeführt: Birgitt Bender, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Monika Lazar, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, und Josef Philip Winkler. Als Unterzeichnende werden Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion angegeben.

Bis 1969 waren homosexuelle Handlungen nach dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Im Rahmen der Strafrechtsreform wurde die Strafbarkeit von homosexuellen Handlungen ebenso aufgehoben wie die Strafbarkeit von Ehebruch. Eine Entschädigung all der Bürgerinnen und Bürger, die vordem wegen Ehebruch bestraft wurden, wird von den Grünen nicht gefordert.

 

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Dagegen müssen wir uns schon

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